Eine gute Übersetzung …
… darf nicht auffallen. Sie muss sich lesen lassen wie ein Originaltext. Deshalb ist es wichtig, dass ein Übersetzer Muttersprachler der Zielsprache ist.
Neben Vokabeln und Grammatik gehört auch eine ordentliche Portion Kulturwissen dazu. Nur so ist garantiert, dass ein Text auch richtig verstanden und aufgenommen wird. Deshalb übersetze ich grundsätzlich nur vom Deutschen ins Englische – meine Muttersprache. Es ist unumstritten, dass die Qualität maschineller Übersetzungen immer besser wird, aber dort wo Genauigkeit (z.B. Bedienungsanleitungen) oder Kreativität (z.B. Werbeslogans) unabdingbar sind, werden Sprachexperten immer noch gebraucht.
Mein Spektrum ist weit gespannt: Von Kulturgeschichte, Museumskunde, Technik, Tourismus, Naturschutz bis hin zu Literaturverfilmungen.
Für Ihre englisch-deutsche Übersetzung steht mir ein kompetenter Muttersprachler zur Seite, ein examinierter Anglist/Amerikanist.
Caroline Taunt
In der Hube 16
56341 Filsen
caroline.taunt@gmx.de
06773 - 353
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Übersetzerin und Sprachdienstleisterin Caroline Taunt, In der Hube 16, D-56341 Filsen (im weiteren "Auftragnehmerin") und ihren Auftraggeber, soweit nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Auftraggeber durch das Lesen meiner Webseite (www.caroline-taunt.de) und die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also auch für künftige Geschäfte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt und schriftlich bestätigt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform (E-Mail, Brief oder Fax). Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Tätigkeit der Übersetzung sowie auch deren Ergebnis umfassen die inhaltlich und sprachlich korrekte Übertragung eines schriftlich verfassten Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Die Dienstleistung der Übersetzung erstreckt sich nur auf die sprachliche und inhaltliche Übertragung einer Sprache in eine andere Sprache nach bestem Wissen und Gewissen und nach Maßgabe der Sachkompetenz und üblichen Wörterbücher. Die Übersetzung juristischer Texte sowie die Übersetzung von Verträgen umfassen keinen Rechtsvergleich der rechtlichen Normen und Terminusdefinitionen der Rechtspraxis der Staaten der betreffenden Sprachräume. Dieser Rechtsvergleich obliegt dem Auftraggeber bzw. dessen juristischen Beratern.Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung in der ebenfalls vertraglich vereinbarten Form. Der Auftrag zur Übersetzung muss schriftlich erteilt werden. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich zugesagt worden sind. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle vom Auftraggeber beizubringenden Unterlagen, Zahlungen etc. termingemäß bei der Auftragnehmerin eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Übersetzung innerhalb der vereinbarten Frist versandbereit und eine entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber abgesandt ist. Ist die Auftragnehmerin an der rechtzeitigen Durchführung ihrer Leistungen durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Maßnahmen oder Verordnungen oder den Eintritt sonstiger, unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb ihres Willens liegen, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
Auftretende Mängel hat der Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Offensichtliche, sofort erkennbare Mängel sind, spätestens innerhalb einer Frist von 14 tagen nach Übergabe bzw. Versand der Leistung geltend zu machen. Andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Beseitigt die Auftragnehmerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Auftragnehmerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.Die Auftragnehmerin haftet nicht für Übersetzungsfehler, die vom Auftraggeber durch unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen oder durch fehlerhafte oder unleserliche (auch teilweise) Quelltexte verursacht werden. Gibt der Auftraggeber den Verwendungszweck der Übersetzung nicht an, vor allem wenn sie zu veröffentlichen ist oder für Werbezwecke verwendet wird, so kann er nicht Ersatz des Schadens verlangen, der dadurch entsteht, dass der Text sich für den Verwendungszweck als ungeeignet erweist bzw. dass aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu einer Rufschädigung oder einem Imageverlust des Unternehmens führt.
Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er der Auftragnehmerin vor Drucklegung keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne ihrer Freigabe, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Wird die Auftragnehmerin aufgrund einer Übersetzung wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen, oder werden Ansprüche Dritter geltend gemacht, so stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin in vollem Umfang von der Haftung frei. Bei enger Terminierung (mehr als 250 Normzeilen je Werktag) ist eine Haftung völlig ausgeschlossen. Jedoch erfolgt selbstverständlich eine Nachbesserung, nachdem die Auftragnehmerin Gelegenheit zur Stellungnahme sowie eine genaue Fehlerbeschreibung zur Prüfung erhalten hat. Der Auftraggeber muss ihr in diesem Falle in Übereinstimmung mit dem BGB eine angemessene Frist zur Prüfung und Nachbesserung gewähren.
Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Geheimnisschutz
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, der Auftragnehmerin und möglichen Erfüllungsgehilfen kann die Auftragnehmerin einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.
7. Mitwirkung Dritter
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Berechnungsgrundlage für Sprachdienstleistungen
8.1. Übersetzungen
Berechnungsgrundlage für Übersetzungsaufträge ist grundsätzlich die Anzahl der Normzeilen (normierte Zeilen) des Ausgangstextes, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen. Satz- und Leerzeichen, Fußnoten, Kommentare, Kopf- und Fußzeilen werden mitgezählt. Die Ermittlung der Normzeilen erfolgt mit Hilfe gängiger Zählprogramme.
Der Zeilenpreis pro Normzeile richtet sich nach Umfang, Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad und Verwendungszweck. Stundensätze werden vereinbart für zeitaufwändige Übersetzungen wie z.B. Auflistungen von Fachbegriffen, Werbetexte, Slogans, sowie für Lektorat/Korrekturlesen. Zuschläge werden berechnet für Eilaufträge, Nacht-, Feiertags-, Wochenendaufträge, schlechte Lesbarkeit der Ausgangstexte oder andere Erschwernisse.
8.2 Englischunterricht
Unterrichtsleistungen werden nach Einsatzzeit berechnet, zzgl. einer An-/Abreisepauschale (beinhaltet Fahrtkosten sowie Fahrtzeit). Die Auftragnehmerin erhebt ein Stundenhonorar. Ausgefallene Unterrichtstermine werden nachgeholt, wenn dies die Auftragnehmerin zu vertreten hat. Die Gebühren für versäumte Unterrichtsstunden können, gleich aus welchem Grund - auch unverschuldet - nicht zurückerstattet werden. Auch in Fällen von höherer Gewalt ist die Auftragnehmerin zur Rückerstattung nicht verpflichtet. Je nach Tätigkeitsumfang wird entweder sofort nach Erbringung der Leistung oder monatlich abgerechnet.
8.3. Dolmetschleistungen
Dolmetschleistungen werden nach Einsatzzeit zzgl. einer An-/Abreisepauschale (beinhaltet Fahrtkosten sowie Fahrtzeit) berechnet. Bei der Vereinbarung von Tagespauschalen können notwendige Nebenkosten (z.B. Riesekosten) zusätzlich berechnet werden. Entfällt der Dolmetscheinsatz, ohne dass der Auftragnehmerin rechtzeitig informiert wurde, können dem Auftraggeber mind. eine Stunde Dolmetschzeit sowie die volle Reisezeit und die Fahrtkosten bzw. bei kurzfristiger Absage ein Entschädigungshonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt werden.
9. Vergütung
Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Auftragnehmerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
11. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Auftragnehmerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Auftragnehmerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
12. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für Übersetzungsleistungen ist der Wohnsitz der Auftragnehmerin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung. Erfüllungsort für Dolmetscher- und Unterrichtsleistungen, die nicht am Sitz der Auftragnehmerin erbracht werden, ist der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Ort.
Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
13. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
14. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.